Wie Kleinunternehmer von öffentlichen Ausschreibungen profitieren

Die öffentliche Hand vergibt jährlich Aufträge in Milliardenhöhe. Dabei geht es häufig um komplexe Bauvorhaben aber auch um die Beschaffung von Dienstleistungen oder Büromaterial. An den öffentlichen Ausschreibungen können nicht nur große Unternehmen teilnehmen. Grundsätzlich stehen sie allen privaten Unternehmen offen. Größe und Branche spielen keine Rolle. Kleine Unternehmen lassen zu Recht Vorsicht walten, wenn es um große Aufträge geht. Zum einen konkurrieren sie mit großen Unternehmen. Zum anderen können große Bauvorhaben ein erhebliches Risiko für das ausführende Unternehmen bergen. Damit auch die kleinen Unternehmen eine Chance auf entsprechende Aufträge haben, teilen die Auftraggeber Großaufträge häufig in kleinere Abschnitte, sogenannte Lose, auf. Manchmal kann es sich lohnen, sich auch als Kleinunternehmer auf ein solches Los zu bewerben.

Ausschreibungen von Kommunen

Abbildung 2: Wenn Kommunen ein Jugendzentrum bauen wollen, ist das ein Auftrag, der auch für Kleinunternehmer interessant ist.

Was für Kleinunternehmer interessant ist, sind die öffentlichen Ausschreibungen von Kommunen oder anderen Trägern, die lokal tätig sind. Denn Gemeinden oder Schulen haben häufig Aufträge, die auch kleinere Unternehmen bewältigen können. Zudem sind die Träger meist daran interessiert, die Aufträge in der Region zu vergeben. Zudem sind die kleineren Aufträge für die großen Unternehmen nicht so lukrativ, weshalb sich nicht so viele auf diese Ausschreibungen bewerben. Kleinunternehmer, die sich auf große Projekte bewerben, sollten immer ihre Liquidität im Hinterkopf behalten. Mit einem Großprojekt können sie sich leicht finanziell übernehmen. Passende öffentliche Ausschreibungen für Kärnten und andere Bundesländer finden Kleinunternehmer hier.

Wie funktionieren öffentliche Ausschreibungsverfahren?

Wenn es um öffentliche Aufträge geht, müssen die Auftraggeber die Arbeiten öffentlich bekannt machen. Es ist ihnen nicht möglich, einen Auftrag direkt an ein Unternehmen zu vergeben. Damit will der Gesetzgeber gewährleisten, dass niemand bevorzugt oder benachteiligt wird. Die Chancen, den Auftrag am Ende zu bekommen, sollen gleich sein für alle Bewerber. Bei diesen Verfahren unterschreitet das Auftragsvolumen einen bestimmten Wert. Auf den verschiedenen Verwaltungsebenen sind die Wertgrenzen unterschiedlich hoch. Am besten ist es, bei den Wertgrenzen einfach die potenziellen Auftraggeber direkt zu fragen. Eine Google-Suche mit den entsprechenden Begriffen „öffentlich Ausschreibung“ und „Wertgrenze“ kann ebenfalls passende Ergebnisse zutage fördern.

Was ist die beschränkte Ausschreibung?

Ist eine Ausschreibung beschränkt, erhalten mindestens drei Unternehmen, die für die Durchführung der Arbeiten geeignet sind, Ausschreibungsunterlagen zugesandt. Dieses Verfahren kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn sich auf eine öffentliche Ausschreibung niemand gemeldet hat oder wenn die Arbeiten besonders dringend sind.

Was ist die freihändige Vergabe?

Für die freihändige Vergabe gibt es keine besonderen Vorschriften. Die Vertragspartner verhandeln die Auftragsinhalte selbst. Sie kommt meist aus den gleichen Gründen wie die beschränkte Ausschreibung zum Tragen. Manchmal kommt auch nur ein ganz bestimmtes Unternehmen für einen Auftrag infrage. Dann ist ebenfalls die freihändige Vergabe das richtige Verfahren, um einen Auftragnehmer zu finden.

Wann ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich?

Wenn ein Auftrag ein bestimmtes Auftragsvolumen, den sogenannten Schwellenwert, überschreitet, ist eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben. Dann haben es die verschiedenen Bewerber mit mehr Wettbewerbern zu tun.

Die WKO als Ansprechpartner

Abbildung 3: Wichtig ist, dass Unternehmen sich bei einer öffentlichen Ausschreibung, dass die Unternehmen sich nicht übernehmen

Bei Wirtschaftskammer gibt es Auftragsberatungsstellen, die Unternehmen kostenlos zur Seite stehen, wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen möchten. Die Kammern führen Unternehmensdatenbanken. Dort informieren sich öffentliche Auftraggeber sehr häufig, um zu erfahren, welche Unternehmen bestimmte Leistungen anbieten. Wenn ein Unternehmen sich an der beschränkten oder freihändigen Auftragsvergabe beteiligen möchte, ist ein Eintrag in dieser Datenbank sehr hilfreich.

Private Ausschreibungen – wenn private Auftraggeber Handwerker suchen

Öffentliche Auftraggeber sind an das Vergaberecht gebunden, weil sie die Arbeiten mit öffentlichen Mitteln bezahlen. Für private Auftraggeber gelten diese Bestimmungen nicht. Sie können deshalb selbst festlegen, nach welchen Kriterien sie ihre Vertragspartner auswählen. Grundsätzlich darf jeder Haushalt, jede Privatperson und auch privatrechtliche Personenvereinigungen einen privaten Auftrag veröffentlichen, wenn sie beispielsweise ihre Fassade dämmen wollen. Der Zuschlag erfolgt nach den eigenen Kriterien.

Tipps, um öffentliche Aufträge zu bekommen

Die Unternehmen sind selbst in der Verantwortung, sich Informationen zu öffentlichen Aufträgen zu beschaffen. Eine zentrale Stelle für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen gibt es nicht. Im Internet gibt es die Möglichkeit auf verschiedenen Portalen und in wichtigen Datenbanken nach öffentlichen Ausschreibungen zu suchen.

Dort gibt es nicht nur Informationen, sondern auch sehr genaue Anweisungen, was bei den einzelnen Ausschreibungen zu tun ist. Wenn es dort keine geeigneten Ausschreibungen gibt, können Unternehmen sich an die Beratungsstellen der Wirtschaftskammern wenden.

Wer fündig geworden ist und eine interessante Ausschreibung gefunden hat, nimmt am besten zunächst Kontakt mit der Vergabestelle auf. Dort gibt es Informationen, was genau als Nächstes zu tun ist, um sich als Auftragnehmer für diesen Auftrag zu registrieren. Meistens ist es notwendig, das Unternehmen persönlich oder schriftlich vorzustellen.

Bei öffentlichen Aufträgen sind oft sehr strikte Vergaberichtlinien einzuhalten. Dabei gilt es auch ein paar Ausschlusskriterien zu beachten, beispielsweise führen folgende Sachverhalte regelmäßig zum Ausschluss:

  • eine verspätete Angebotsabgabe
  • keine persönliche Unterschrift und damit mangelnde Rechtsverbindlichkeit.
  • Angebotsabgabe ist nicht in einem verschlossenen Umschlag erfolgt.
  • Das Angebot ist fehlerhaft oder nicht ganz vollständig, es fehlen beispielsweise Preise oder eine genaue Beschreibung der Leistung und noch einiges mehr.

Unternehmen, die sich an Ausschreibungen beteiligen, müssen sowohl fachlich als auch wirtschaftlich dazu in der Lage sein, einen Auftrag zu bewältigen.