Möbliert vermieten – Lohnt es sich wirklich?

Immer wieder gelingt es Vermietern, mit einer vergleichsweise kleine Wohnfläche große Mieten zu generieren. Grund dafür ist in der Regel die erhaltene Möblierung, die dem Mieter Kosten spart. Doch in welchen Fällen lohnt es sich, als Vermieter auf ein solches Modell zu setzen? Und wann sind Alternativen gefragt?

Ein zeitloser Einrichtungsstil

Vor allem in den Städten sind möblierte Wohnungen heutzutage in großer Zahl anzutreffen. Immer mehr Mieter zeigen Interesse daran, ein solches Apartment zu bewohnen. Ihr wesentlicher Vorteil ist, dass mit der Unterschrift unter dem Mietvertrag dem sofortigen Einzug nichts mehr im Wege steht. Bis auf die persönlichen Gebrauchsgegenstände verfügt die Wohnung bereits über alle wichtigen Möbel und Accessoires. So ist eine wohnliche Atmosphäre geschaffen worden, die keine weiteren Investitionen des Mieters mehr verlangt.

Dieses Modell funktioniert nur dann reibungslos, wenn der Einrichtungsstil dem gängigen Geschmack entspricht. Verfügen Vermieter über eine Wohnung, in der etwa das Jahrzehnte alte Mobiliar des verstorbenen Mieters enthalten ist, so kann dieser Umstand schwerlich mit einer Mietsteigerung vereinbart werden. Jeder der schon mal versucht hat, gebrauchte Möbel an den Mann zu bringen, weiß, wie schwer es ist. In Zeiten von Ikea und Co., wo neue Möbel billig erstanden werden können, haben nur noch wenige Leute Interesse daran, gebrauchte Möbel zu kaufen. In diesem Fall empfiehlt sich die professionelle Haushaltsauflösung, um die Wohnung nach kurzer Zeit besenrein zu erhalten. Bei so einer Haushaltsauflösung wird der Wert aller in der Wohnung befindlichen Gegenstände gegen die durch die Räumung entstandenen Kosten aufgerechnet, so dass man unter Umständen einen Wertausgleich erhält. Unter raeumungen.at/haushaltsaufloesung-wien/ kann man sich zum Thema Haushaltsauflösung und Wertausgleich informieren. Im Anschluss ist es dann möglich, über eine neue Einrichtung der Wohnung im allgemeinen Stil der Zeit nachzudenken.

Wann gilt eine Wohnung als möbliert?

Es liegt auf der Hand, dass dem Mieter in diesem Fall kein gefüllter Kleiderschrank zur Verfügung gestellt werden muss. Der Begriff der möblierten Wohnung stellt nur sicher, dass zumindest die Hälfte aller Einrichtungsgegenstände bereits in der Wohnung enthalten ist. Typisch sind etwa die folgenden Möbel und Gegenstände:

  • Bett
  • Tische und Stühle
  • Schränke und Kommoden
  • Teppiche
  • Regale
  • Lampen
  • Gardinen

Auch in dieser Kategorie dürften Dinge fehlen, ohne mit der Anzeige klar gegen die Begrifflichkeit zu verstoßen. Ganz und gar ausgeklammert ist in diesem Fall der Hausrat. Es wird davon ausgegangen, dass der neue Mieter einen solchen bereits besitzt und diesen mit in die neue Wohnung einbringen möchte.

Welcher Zuschlag ist legitim?

Natürlich möchten Vermieter darüber hinaus die Gewissheit erlangen, welche Zuschläge nun unter der Einbringung der Möbel möglich sind. Nach einem Urteil eines Landgerichts setzte sich in den vergangen Jahren ein Modell durch, welches auf der folgenden Beispielrechnung beruht:

Zuschlag pro Monat = Neuwert der Möbel/10 Jahre*Anzahl nicht vergangener Jahre*2 Prozent

Wurden 5.000 Euro für den Kauf der Möbel investiert, so ergibt sich daraus für das erste Jahr des Bezugs ein monatlicher Zuschlag von 100 Euro, der als legitim betrachtet werden kann. Im zweiten Jahr des Mietverhältnisses handelt es sich immerhin noch um 90 Euro pro Monat. An dieser Rechnung wird deutlich, dass das aktuelle Modell Vorteile für beide Seiten mit sich bringt. Einerseits verfügt der Mieter über eine hochwertige Ausstattung, ohne dabei die einmaligen hohen Anschaffungskosten selbst tragen zu müssen. Stattdessen reduzieren sich diese in handliche monatliche Raten. Darüber hinaus hat der Vermieter die ersten Kosten zwar zu tragen. Doch wie die Rechnung zeigt, ist es schon innerhalb eines Zeitraums von sechs bis sieben Jahren möglich, diese wieder zu amortisieren. Da die Möbel auch zu diesem Zeitpunkt noch einen gewissen Restwert in sich tragen und der Vermieter weiterhin ihr Eigentümer ist, kann von nun an ein finanzielles Plus erreicht werden. Dies ist selbst dann möglich, wenn hin und wieder Teile der Einrichtung ersetzt werden müssten.