Ob Strandhaus in Frankreich, Feriendomizil auf Gran Canaria oder Stadtwohnungen in London – eine Million Deutsche sind Eigentümer einer Ferienimmobilie und können somit jederzeit Urlaub im Ausland machen. Doch es geht nicht nur um die Frage, wo man seinen Urlaub verbringen möchte – viel mehr muss sich die Frage stellen, ob eine Ferienimmobilie eine lohnenswerte Investition darstellt. Am Ende muss der Anleger nämlich doch einige Aspekte berücksichtigen; wer unsicher ist, ob er sich eine Immobilie im Ausland kaufen soll, jedoch unbedingt vom Immobilienboom profitieren möchte, kann zum Beispiel auch über CMC Markets in Immobilien-Aktien investieren.
Was muss im Zuge des Immobilienerwerbs beachtet werden?
Immobilien sind immer eine empfehlenswerte Investition – ganz egal, ob sich das Objekt in Deutschland, Frankreich oder auf Mallorca befindet. Wer mehrere Immobilien besitzt oder in Immobilien-Aktien investieren möchte, muss natürlich auf die Risiko-Streuung achten und sein Geld in verschiedene Immobilienmärkte investieren. Doch bevor es überhaupt zum Kauf einer ausländischen Immobilie kommt, muss sich der Anleger bewusst werden, dass es doch einige Herausforderungen gibt, die er meistern muss. Wer sich mit dem Thema schon einmal befasst hat, der wird auch wissen, dass die sprachliche Barriere zwar ein Problem werden kann, mitunter aber die kleinste Schwierigkeit darstellt.
Andere Länder = andere Regeln
Im Zuge der Investition ist es ratsam, wenn sich der Anleger nicht nur an den letzten Urlaub erinnert – schlussendlich geht es auch um die Frage, ob sich die Wirtschaft des Land im Aufschwung befindet, wie es dem Tourismus geht und ob mitunter politische Unruhen erwartet werden müssen. Des Weiteren kann man nicht überall eine Immobilie erwerben. In der Schweiz benötigt man die Bewilligung der zuständigen Kantonsbehörde; der Erwerb der Immobilie ist dann verboten, wenn sie eine reine Kapitalanlage darstellt – also ausschließlich vermietet und nicht selbständig genutzt wird. In Österreich braucht man eine Erwerbsgenehmigung, die der potentielle Immobilienbesitzer bei der Ausländergrundverkehrsbehörde erhält. Auch wenn in den Niederlanden Häuser an EU-Ausländer verkauft werden, so darf man die Objekte nur als Erstwohnsitz und keinesfalls als Ferienhaus verwenden. In Dänemark darf das Ferienhaus nur von Personen erworben werden, die bereits fünf Jahre steuerpflichtig im Land gelebt haben.
Tipps und Tricks, damit es erst gar nicht zu bösen Überraschungen kommen kann
Eine Besichtigung vor Ort ist unbedingt erforderlich! Mitunter helfen auch unabhängige Experten, die das Objekt beurteilen. Auch die Kontaktaufnahme mit den jeweiligen Behörden ist wichtig – immer wieder stoßen ausländische Investoren auf günstige Immobilie, wobei es sich hier um Schwarzbauten handelt. Möchte man einen Grund erwerben und in weiterer Folge ein Haus bauen, so muss man im Vorfeld überprüfen, ob eine Baugenehmigung vorliegt. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte schon im Vorfeld in Erfahrung gebracht werden, wie hoch die laufenden Nebenkosten und die Erwerbskosten sein können. Auch hier gibt es – verglichen mit Deutschland – extreme Unterschiede.